Frauen. Raus aus der Gewalt.
Tel. 0511.664477

Satzungsauszüge

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des eingetragenen Vereins "Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V." mit dem Sitz in Hannover in jeder geeigneten Weise, insbesondere die Planung, Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung mißhandelter Frauen und ihrer Kinder, vor allem durch Unterstützung der von dem geförderten Verein getragenen Häuser.

(2) Wesentliche Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zugunsten des geförderten Vereins und seiner gemeinnützigen Zwecke. Darüberhinaus soll der Verein durch sein Wirken in der Öffentlichkeit die Probleme mißhandelter Frauen und ihrer Kinder in der Öffentlichkeit bekannt machen und auf eine breite moralische und materielle Unterstützung der Betroffenen und des zu ihrem Schutz tätigen Vereins "Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V." hinwirken.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er verfolgt nicht in erster Linie eigennützige Zwecke, sondern ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die ganze Satzung vom 12. Juni 1977 senden wir auf Anfrage gern zu.

Spendenkonto


Förderverein des Frauenhauses Hannover e.V.
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Kontakt


Förderverein des Frauenhauses Hannover 
- Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 2005
30020 Hannover

Telefon   0511.220 38 57  
(dienstags von 11 bis 13 Uhr, sonst Anrufbeantworter)

Fax   0511.692538
foerderverein@frauenhaus-hannover.org